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Pflegeversicherte, die eine Pflegestufe zuerkannt bekommen haben, können die erforderlichen Hilfen in verschiedener Form beanspruchen: als sogenannte Sachleistungen oder als Pflegegeld. Beide können als "Kombinationsleistung" verknüpft werden.
- Sachleistungen
werden durch professionelle Pflegedienste erbracht, die unmittelbar mit der Pflegekasse abrechnen. Im Kalendermonat sind Pflegeeinsätze bis zu 384 Euro (Stufe I), 921 Euro (Stufe II) und bis zu 1.432 Euro (Stufe III) für Härtefälle im ambulanten Bereich in Höhe von 1.688 Euro vorgesehen.
Mit der Reform der Pflegeversicherung 07/08 sind diese Sätze angehoben worden, siehe: [hier]
- Pflegegeld
Wenn der Pflegebedürftige die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung privat, z.B. durch Angehörige, sicherstellt, erhält er eine Geldleistung: 205 Euro (Stufe I), 410 Euro (Stufe II) oder 665 Euro (Stufe III).
Mit der Reform der Pflegeversicherung sind auch diese Sätze angehoben worden, siehe: obiger Link.
- Kombinationsleistung
Nimmt der Pflegebedürftige die professionelle Hilfe nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld. Wird dies gezahlt, sind bei Pflegestufe I und II sind mindestens einmal halbjährlich, bei Pflegestufe III einmal vierteljährlich Pflegeeinsätze durch einen Pflegedienst in Form von beratender Unterstützung vorgesehen.
- Pflegegeld im Ausland
Hat ein Pflegebedürftiger seinen Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union, so besteht grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld. In allen übrigen Staaten ruht der Anspruch auf Pflegeleistungen für die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Lediglich bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland von maximal sechs Wochen wird das Pflegegeld weitergezahlt. Hat ein Pflegebedürftiger vor seinem Auslandsaufenthalt Pflegesachleistungen bezogen, erhält er diese nur dann im Ausland weiter, wenn ihn seine Pflegeperson begleitet. Quelle: www.bkk.de.
- Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson verhindert, werden die Kosten einer Ersatzpflege bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr (bis zu 1.431,62 Euro) übernommen. Erfolgt diese Ersatzpflege durch nicht erwerbstätige Pflegekräfte, werden die Aufwendungen grundsätzlich bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegeldes erstattet.
- Tages- und Nachtpflege
Diese Leistung kommt in Betracht, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Die Aufwendungen für die Pflege, die soziale Betreuung sowie die medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung werden bis zu 383,47 Euro (Stufe I), 766,94 Euro (Stufe II) bzw. 1073,71 Euro (Stufe III) übernommen.
Neben dieser teilstationären Pflege können häusliche Pflegehilfe, Pflegegeld oder eine Kombination dieser Leistungen in Frage kommen.
- Kurzzeitpflege
Reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr und bis zu einem Gesamtbetrag von 1.431,62 Euro ein Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Bei Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld gekürzt, bei Krankenhausbehandlung für die ersten 4 Wochen nicht; bei Verhinderungspflege nur während der ersten 4 Wochen.
- Vollstationäre Pflege
Ist häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den pflegebedingten Aufwendungen sowie den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung in einem Pflegeheim mit bisher 1023 Euro (Stufe I), 1279 Euro (Stufe II) bzw. 1432 Euro (Stufe III); bei besonders hohem Pflegeaufwand mit bisher bis zu 1688 Euro. Für Unterkunft und Verpflegung kommt der Pflegebedürftige selbst auf.
In der vollstationären Versorgung erhöhen sich die Stufe III und Stufe III in Härtefällen ab Juli 2008 bis 2012 stufenweise, siehe: [hier] .
Zu den Kosten der Unterbringung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe leistet die Pflegeversicherung 255,65 Euro monatlich.
- Sonstige Leistungen
Dazu zählen: Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegekurse sowie die soziale Absicherung der Pflegepersonen. Alle diese Leistungen können bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden.
Die vorstehend kurz beschrieben gesetzlichen Regelungen sind leider für "Nichtfachleute" schwer durchschau- und verstehbar. Machen Sie deshalb von unseren Möglichkeiten als Pflegestützpunkt Gebrauch und lassen Sie sich persönlich beraten!
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