Leistungen der Sozialhilfeversicherung nach SGB XII

Auch wenn Ihnen keine Pflegestufe bewilligt wird, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hauspflege zu, die der Sozialhilfeträger finanziert.
Wir beraten Sie umfassend und fundiert über alle ergänzenden Leistungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen zuzüglich zur Pflegestufe vom Sozialhilfeträger beziehen können und stellen vermittelnd Kontakte her.